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Lehrgänge

Unsere Lehrgänge

In unseren behördlich anerkannten Lehrgängen erhalten Sie die erforderliche Sach- oder Fachkunde.

Mit unseren praxisorientierten Lehrveranstaltungen sorgen wir für eine maximale Aufmerksamkeitsspanne über den gesamten Schulungszeitraum. Wir regen zum Mitdenken und Mitreden an. Diskussionen werden bewusst angeregt, sodass sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der Lehrveranstaltung intensiv mit den Inhalten auseinander setzen.

Lehrgang Probenahme gemäß LAGA PN 98

>> Probenahme aus festen Abfällen
>> Sachkundelehrgang, 1-tägig
>> als Online-Lehrgang verfügbar

Gemäß LAGA PN 98 und Anhang 4 der Deponieverordnung müssen Personen, die Probenahmen durchführen, über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit dem hier angebotenen Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98.

Inhalte des Lehrgangs

Lehrgangsinhalte
Probenahme aus festen
und stichfesten Abfällen
gem. LAGA PN 98

Die vermittelten Inhalte richten sich nach den Vorgaben des Anhang 1 der Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (LAGA PN 98). Die dort genannten Inhalte wurden im Rahmen des Lehrgangs anhand folgender Themenschwerpunkte vermittelt:

TEIL I: Theoretische Grundlagen

  • Theoretische Grundlagen
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Wichtige Begriffe
  • Probenahmestrategie
  • Probenahmeplan
  • Bestimmung der Grundmenge
  • Mindestanzahl & -volumen der Proben
  • Das Probenahmeprotokoll
  • Arbeitsschutz

TEIL II: Probenahme in der Praxis

  • Besprechung des Praxisbeispiels
  • Vorbereitung der Probenahme (Strategie, Plan, Dokumentation)
  • Probenahme (Einzelproben / Mischproben)
  • Probenaufbereitung / Verjüngung / Herstellung Laborproben
  • Verpackung und Versand
  • Auswertung / Bewertung der Ergebnisse

Abfallbeauftragte/r - Betriebsbeauftragte/r für Abfall nach AbfallbauftrV

> bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang
>> Sachkundelehrgang, 4-tägig
>> als Online-Lehrgang verfügbar

>> verfügbar ab August 2023

Unter anderem Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen unter gewissen Voraussetzungen einen oder mehrere Abfallbeauftragte im Unternehmen schriftlich bestellen.

Um als Abfallbeauftragte/r bestellt werden zu können, muss die Fachkunde nach § 9 AbfBeauftrV nachgewiesen werden.

Mit dem hier angebotenen Lehrgang erhalten Sie die erforderliche Fachkunde um im Unternehmen als Abfallbeauftragte/r bestellt zu werden.

Inhalte des Lehrgangs

Modul 1 – Kenntnisse über das Abfallrecht

  • Anwendungsbereich
  • wichtigen Begriffe
  • Abfallhierarchie
  • Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfällen)
  • Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote
  • Überlassungspflichten
  • Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen
  • Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Beauftragung Dritter
  • Produktverantwortung
  • Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen
  • abfallrechtliche Überwachung
  • Register- und Nachweispflichten
  • Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Kennzeichnung von Fahrzeugen
  • Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
  • Bußgeldvorschriften
  • Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen
  • weitere abfallrechtliche Gesetze
  • Abfallverbringung
  • einschlägige EU-rechtliche Grundlagen für die Abfallwirtschaft
  • einschlägige inter- und supranationale Übereinkommen für die Abfallwirtschaft
  • einschlägige landesrechtliche Grundlagen für die Abfallwirtschaft
  • einschlägiges kommunales Satzungsrecht für die Abfallwirtschaft
  • einschlägige Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen (insbesondere der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall), technische Anleitungen, Merkblätter und Regeln (insbesondere zum Stand der Technik und zur besten verfügbaren Technik),
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes
  • betriebliche Risiken und die einschlägigen Versicherungen
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen

Modul 2 – Kenntnisse über die Abfalltechnik

  • Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
  • schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
  • anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung des Standes der Technik

Modul 3 – Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten

Pflichten des Abfallbeauftragten

  • Kontrolle der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
  • Information der Betriebsangehörigen über Belange der Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen und Vorschläge zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie zur Herstellung umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse
  • die Erstellung eines jährlichen, schriftlichen Berichtes an den zur Bestellung Verpflichteten über die nach § 60 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
  • Optimierungspotenziale bei Abfällen: Reduzierung von Entsorgungskosten durch Methoden zur kostenoptimalen Abfallwirtschaft

Rechte des Abfallbeauftragten

  • Vortragsrecht
  • Benachteiligungsverbot und Kündigungsschutz

Verfahren zur Bestellung von Abfallbeauftragten